Fast 20 Jahre ist es her, dass die deutsch-deutsche Mauer gefallen ist. Es war das Ende der 40 Jahre dauernden SED-Diktatur. Zehntausende Menschen waren in dieser Zeit ins Visier der Staatssicherheit geraten. Systematisch arbeitete der Staatsapparat daran, die Menschen in der DDR unter Kontrolle zu halten. Hunderttausende Inoffizielle Mitarbeiter, so genannte IMs, wurden dazu angeheuert. Sie bespitzelten die Bevölkerung, schreckten auch vor Denunziation nicht zurück. Viele unliebsame DDR-Bürger wurden systematisch "zersetzt".
Bis heute kommen Opfer der SED-Diktatur nicht zur Ruhe. Im Gegenteil: Wer es wagt, die Täter von damals öffentlich zu benennen, muss mit einer Klage vor Gericht rechnen. So zum Beispiel der gebürtige Dresdner Fritz Schaarschmidt. 1986 hatte er mit seiner Familie offiziell einen Ausreiseantrag aus der DDR gestellt. Daraufhin wurde die Familie schikaniert, Tochter Birgit durfte das Gymnasium nicht besuchen - trotz bester Noten. Fritz Schaarschmidt's Ehefrau Siegried litt besonders unter den "Zersetzungsmaßnahmen", sie nahm sich schließlich das Leben.

Auf seiner Internetseite www.ddr-ausreise.de(Externer Link - Öffnet in neuem Fenster) schrieb sich Fritz Schaarschmidt 2005 seine Erlebnisse von der Seele. Er nannte Verantwortliche und deren Namen. Prompt klagte einer der Genannten gegen ihn. Zweimal musste sich Fritz Schaarschmidt anschließend vor Gericht verantworten. Die Täter von damals wollen mit ihrer Vergangenheit nicht mehr konfrontiert werden. Sie plädieren auf ein "Recht auf Vergessen" - mit unterschiedlichem Erfolg.
Die Berliner Zeitung Super Illu unterlag im Rechtsstreit mit dem Lebenspartner einer deutschen Schauspielerin. Der ehemalige IM gewann vor Gericht mit seinem Anspruch auf Persönlichkeitsrechte.

Ganz anders der Fall von Joachim Heinrich vor dem Oberlandesgericht München I. Der ehemalige Spitzen-IM Herbert Gräser muss sich nach dem Richterspruch gefallen lassen, dass er auf Heinrichs Internetseite www.stasi-in-erfurt.de(Externer Link - Öffnet in neuem Fenster) mit Foto und voller Namensnennung in Erscheinung tritt. Das Gericht war der Ansicht, dass das Informationsinteresse in diesem Fall höher eingestuft werden muss als das Persönlichkeitsrecht.
Der Zwickauer Pfarrer Edmund Käbisch wartet im Sommer auf ein Urteil. In einer Wanderausstellung über Kirche und Stasi hat er unter anderem den Klarnamen eines "IM Schubert" genannt. Der hat geklagt, Käbisch hat gegengeklagt. Er ist der Meinung: "Geschichte wird von Menschen gemacht, die haben einen Namen, ein Gesicht und eine Adresse, und die sind für ihre Handlungen verantwortlich." Historiker und Medienrechtsexperten geben Pfarrer Käbisch Recht. Auch 20 Jahre nach dem Mauerfall darf es kein Recht auf Vergessen geben.